GEFAHRLOS HEIZEN - DIE FEUERWEHR GIBT HINWEISE FÜR DEN EINSATZ MOBILER HEIZGERÄTE
Viele Menschen greifen angesichts der Gaspreise auf alternative Heizmethoden zurück. Dazu gehören Kaminöfen, Infrarotstrahler und mobile Heizgeräte, die mit Strom, Gas oder Katalyt/Petroleum betrieben werden. Die Feuerwehr rät dringend dazu, folgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Mobile Gasheizung
Mobile Gasheizungen wie Heizpilze, Terrassenstrahler, Gasheizstrahler oder Gasgrill dürfen nicht in Innenräumen genutzt werden. Ausnahmen bilden Gasheizgeräte, die mit einer Zünd- und Sauerstoffmangelsicherung ausgestattet sind, anerkannte Prüfzeichen haben und damit für Innenräume zugelassen sind. Der Raum muss in diesem Fall gut belüftet werden. Beim Heizen entstehen farb- und geruchlose giftige Gase, die zu Bewusstlosigkeit und zum Tod führen können.
Bei der Benutzung einer mobilen Gasheizung in halboffenen Räumen mit Frischluftzufuhr wie Garagen, Zelten oder Hallen sollte ein CO-Warngerät installiert werden. Es misst den Kohlenmonoxid-Gehalt in der Luft und kann rechtzeitig vor einer Gefahr warnen.
Holzkohlegrills
Holzkohlegrills sind in geschlossenen Räumen verboten. Auch hier besteht Lebensgefahr.
Kaminöfen
Feuerungsanlagen wie Kaminöfen dürfen nur betrieben werden, wenn der Bezirksschornsteinfeger die Brandsicherheit und die sichere Abgasführung bescheinigt hat.
Elektrische Heizgeräte
Elektrische Heizgeräte sind in Innenräumen erlaubt. Allerdings kann das Stromnetz überlastet werden, wenn viele Menschen gleichzeitig diese Geräte nutzen.
Bei allen Heizarten muss generell die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) beachtet werden. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB
Außerdem sollten die Nutzerinnen und Nutzer unbedingt die Betriebsanleitungen sowie die Gefahren- und Sicherheitshinweise der Geräte beachten.
Quelle Text: Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg
Bild: Feuerwehr Mertingen